Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
- Jörg Lieske
- 19. Mai
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 6. Nov.

Seit 2019 fördert das Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen. Es unterstützt Unternehmen beim Umstieg auf klimaneutrale Prozesswärme.
Einführung in die EEW-Förderung
Unternehmen, die ihre Prozesse effizienter und klimafreundlicher gestalten wollen, erhalten durch die EEW staatliche Unterstützung. Das Programm fördert gezielt Investitionen in moderne Technik, Prozessoptimierung und Dekarbonisierung – und ebnet so den Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Als zentrales Förderinstrument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bietet die EEW-Zuschüsse, Kredite und fachliche Beratung. Sie richtet sich branchenübergreifend an Betriebe jeder Größe.
Was wird gefördert?
Die förderfähigen Maßnahmen innerhalb der EEW sind in sechs Module aufgeteilt:
Modul 1: Querschnittstechnologien
Gefördert werden:
elektrische Motoren und Antriebe
elektrisch angetriebene Pumpen
Ventilatoren
Drucklufterzeuger und deren übergeordnete Steuerung
Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung
thermische Isolierung und Wärmedämmung industrieller Anlagen und Anlagenteile
Komponenten im Zusammenhang mit den genannten Technologien, z. B. Frequenzumrichter und Wärmerückgewinnungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)
Aber: Dieses Modul ist nur für kleine und mittelständische Unternehmen abrufbar.
Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
Gefördert werden die Beschaffung und Errichtung von:
Solarkollektoranlagen zur direkten Wärmeerzeugung aus Sonnenstrahlung
Wärmepumpen
Anlagen zur Nutzung von Geothermie
Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die Wärme und Strom aus fester Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie erzeugen
Voraussetzung: Mindestens 50 Prozent der erzeugten Wärme müssen für Prozesswärme genutzt werden.
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Gefördert werden Erwerb und Installation von:
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie Sensorik zur Überwachung und effizienten Steuerung von Energie- und Materialströmen – inklusive Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
Energiemanagementsoftware sowie Schulungen durch Dritte zur Anwendung dieser Software
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenschonenden Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse. Ziel ist es, den Bedarf an Ressourcen und fossiler Energie zu senken und die Effizienz zu steigern – im Einklang mit dem Klimaziel der Treibhausgasneutralität bis 2045.
Förderfähig sind Umstellungen von Prozessen und Verfahren, zum Beispiel:
Nutzung von Prozessabwärme (etwa Erschließung, Einbindung, Bereitstellung, Einspeisung in Wärmenetze oder Verstromung)
Effizienzsteigerung von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung – sofern sie überwiegend in der Produktion eingesetzt werden
Effiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte (zum Beispiel durch moderne Erzeuger oder optimierte Speichertechnik)
Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess (etwa durch Dämmung von Anlagen und Leitungen)
Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien oder Elektrifizierung von Prozessen
Im Modul 4 richten sich Förderfähigkeit und Förderhöhe nach dem Treibhausgas-Einsparpotenzial der Maßnahme.
Modul 5: Transformationspläne
Abweichend von den anderen Modulen erfolgt die Antragstellung nicht über das BAFA oder die KfW, sondern über den Projektträger VDI/VDE-IT.
Gefördert wird die Erstellung eines langfristigen Dekarbonisierungsplans sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen:
Erarbeitung des Transformationsplans
Treibhausgasbilanzierung, Energieberatung und weitere begleitende Beratungsleistungen
Durchführung von Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen
Erstellung bauphysikalischer Berechnungen
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen
Modul 6 fördert gezielt Kleinst- und kleine Unternehmen bei folgenden Maßnahmen:
Ersatz von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl betrieben werden, durch elektrisch betriebene Neuanlagen
Umrüstung und Optimierung solcher Anlagen, um sie künftig mit elektrischer Energie betreiben zu können
Wie läuft die Antragstellung?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätten in Deutschland – darunter in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, das produzierende Gewerbe, wirtschaftlich tätige kommunale Betriebe, freiberuflich Tätige mit überwiegender Nutzung der Betriebsstätte sowie Contractoren für Einzelprojekte bei antragsberechtigten Unternehmen.
Förderanträge können – je nach Förderart – beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der KfW gestellt werden. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb laufen über den Projektträger VDI/VDE-IT.
Wichtig: Erst den Antrag stellen, dann beauftragen.
Fazit: Beratung macht die Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe einfacher
Von der EEW profitieren Unternehmen jeder Größe – von Kleinstbetrieben bis zu Großunternehmen. Die Förderung erleichtert die Umstellung von Anlagen und Prozessen und unterstützt so den Weg zur Dekarbonisierung.
Fragen zur EEW, zur Antragstellung und zu aktuellen Fristen?




Kommentare